Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste veröffentlichen Webauftritt des Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, Referat 41 - IT-Querschnitt und IT-Basiskomponenten, Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen, E-Mail: office@finanzen.bremen.de.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2023 durchgeführten Expertenevaluation.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Gestaltung von Inhalten

  • Aussagekräftige Titel für alle Überschriften, Texte und Links befinden sich in der inhaltlichen Überarbeitung
  • Die Seitentitel der Startseite und aller Unterseiten sind noch nicht aussagekräftig genug bzw. haben keinen standardisierten Aufbau
  • Der Einstieg in die Hilfe ist nicht ausreichend nutzergerecht aufgebaut. Eine übersichtlichere Darstellung wird erarbeitet.
  • Auf der Hilfe-Suchergebnis-Seite ist zudem der Kontrast bei Fokus der Ergebnisse zu gering. Es fehlen inhaltlich einige erläuternde Elemente, wie Einleitungstext, Seitenanzahlanzeige etc.
  • Bei Eingabefeldern ist nicht ein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen die Eingabe von Daten vereinfachen kann. Es werden Eingabevorschläge angeboten, die einfach übernommen werden können
  • Bei diversen Formularfeldern (z.B. Check-Boxen) sind deren Überschriften/Beschriftungen nicht so mit den einzelnen Elementen verknüpft, dass diese vom Screenreader mit vorgelesen werden können
  • Links sind auf der Startseite und einigen Unterseiten nicht als solche erkennbar. Einige Links haben zudem einen nicht aussagekräftigen Text (Bsp. „hier“), so dass das Link-Ziel alleinstehend nicht verständlich ist
  • Einige Alternativtexte für z.B. das Lupensymbol sind nicht aussagekräftig genug
  • Es fehlen z.T. HTML-Strukturelemente für Überschriften und Absätze sind mit „leeren“ HTML-Elementen strukturiert. Ein Screenreader gibt an dieser Stelle „leer“ aus

Bedienbarkeit

  • Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Website angepasst. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden
  • Es gibt mehrere Sprung-Links/Navigationsbereiche, die keinen aussagekräftigen Titel aufweisen und somit dem Screenreader-Nutzer*innen eine einfache Navigation erschweren
  • Die Gliederung der Formularabschnitte durch Überschriften ist nicht immer so gegeben, dass die Liste dieser Überschriften eine sinnvolle Struktur ergibt, an der sich ein Screenreader orientieren können
  • Sämtliche Statusmeldungen und Änderungsansagen sind für Screen-Reader-Nutzer*innen nicht zugänglich

Fehleridentifizierung

  • Die Fehleridentifizierung wird abschließend inhaltlich überprüft. Nicht alle Fehlermeldungen werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können
  • Die Startseite Servicekonto und alle folgenden Seiten haben keine durchgängige Navigation
  • Pflichtfelder sind teilweise weder visuell noch für Screenreader ausgezeichnet

Sonstiges

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind eventuell nicht barrierefrei
  • Die im Bereich Postfach zur Verfügung gestellten PDF-Downloads werden derzeit nicht vollständig in barrierefreier Version erstellt
  • Im Rahmen der Mehrsprachigkeit ist die Anwendung nicht in englischer Sprache umgesetzt
  • Es gibt bisher keine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 23.08.2021 erstellt und im Rahmen einer Expertenevaluation am überarbeitet. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2023 durchgeführten Bewertung durch Dataport AöR.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit.

Der Senator für Finanzen
Referat 41 - IT-Querschnitt und IT-Basiskomponenten
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: service@finanzen.bremen.de 

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.